Jahresbeitrag

Beitragsordnung des „Hennigsdorfer Judo-Verein“ e.V. ab 01.01.2025
(entscheidend ist das Lebensalter, welches im Fälligkeitsjahr erreicht wird)
gültig ab 01.01.2025 Anpassung 2024 wegen Änderung kommunaler Satzung
 
  1. „alte“ Mitglieder
    – die Beiträge werden im IV. Quartal des Vorjahres fällig

    – es werden Jahresbeiträge erhoben
    –   die Beitragsmarken werden zum gleichen Zeitpunkt fällig 
  2.  „neue“ Mitglieder
    –   nach einem Probemonat wird der Restbeitrag des laufenden Jahres (ohne Probemonat)

        und die Aufnahmegebühr fällig
    –   in Abstimmung mit dem Übungsleiter, wird ein Budopaß mit Beitragsmarke bestellt

    (für den Bereich Judo)

3. Konditionen
–   wurde der Beitrag zu den oben genannten Terminen nicht bezahlt, ist der Sportler nicht

    mehr berechtigt, am Training teilzunehmen

4. Höhe der Geldbeträge
4.1 Beiträge
    Mitglieder bis einschließlich 15 Jahre                   78,00 €

    Mitglieder 16 und 17 Jahre                                          84,00 €

    Mitglieder ab  18 Jahre                                               132,00 €

4.2 einmalige Aufnahmegebühr
          Mitglieder einschließlich 15 Jahre                   15,00 €
          Mitglieder ab 16 Jahre                                            20,00 €

4.3 jährliche Beitragsmarke Landesverband Judo 18,00 €
4.4 einmaliger Budopaß                                                        12,00 €
4.5 Kyuprüfungen
          a)   Prüfungsgebühr                                                          2,00 €

          b)   Kyumarke/ Kyuurkunde/ Begleitheft          16,00€

5. Ausnahmen
In sozialen Härtefällen können in Abstimmung mit dem Vereinsvorstand Sonderregelungen

getroffen werden.

 

 

bei Bezahlung durch Überweisungen folgende Angaben

Berliner Volksbank

IBAN: DE06 1009 0000 1412185001

BIC  : BEVODEBB

Zahlungsgrund angeben (Beitrag/ Paß etc.)

Unbedingt vollständigen Namen unter Verwendungszweck mit angeben.